Prototyp · Demonstrator · Modellrechnung
Finanzamt LeipzigBescheid vom 15.05.2026
Ihr Steuerjahr 2024 · Auf einen Blick

Ihre Steuern und Ihr Beitrag zum Gemeinwesen

Liebe Frau Albrecht,

vielen Dank. Mit Ihrer Einkommensteuer haben Sie 2024 einen Beitrag zum Gemeinwesen geleistet: Bildung, Gesundheit, die Erneuerung und Instandhaltung von Infrastruktur, öffentliche Sicherheit — all dies wäre nicht möglich ohne die Steuern und Abgaben von Bürgerinnen und Bürgern wie Ihnen. Auf den nächsten Seiten sehen Sie im Detail, wie hoch Ihr Beitrag konkret ausgefallen ist und wozu er beigetragen hat.

Festgesetzte Steuer
6.746,00 €
Bereits gezahlt
7.900,00 €
Ihre Erstattung
1.154,00 €

Die Erstattung überweisen wir auf Ihr hinterlegtes Konto. Sie müssen dafür nichts weiter tun. Zu Ihren Einspruchsrechten → Seite 6.

Perspektivenwechsel: Ihr Steuerjahr in 2 anderen Zahlen

371,03 €
weniger Solidaritätszuschlag, Soli gespart — Sie liegen unter der Freigrenze
1.154,00 €
kommen als Erstattung zu Ihnen zurück

Wo Ihr Beitrag hinfließt: Überblick

Ihre 6.746,00 € (Einkommensteuer), verteilt wie die tatsächlichen Staatsausgaben
Soziale Sicherung2.784,48 €
Gesundheit1.038,07 €
Wirtschaft & Verkehr739,50 €
Allgemeine öffentliche Verwaltung720,74 €
Bildung613,48 €
Öffentliche Ordnung & Sicherheit222,75 €
Verteidigung184,71 €
Zinsen (Staatsverschuldung)155,36 €
Freizeit, Kultur & Religion144,97 €
Umweltschutz77,31 €
Wohnungswesen & kommunale Einrichtungen64,63 €

Mehr Details auf Seite 5.

So lesen Sie diesen Bescheid

Seite 2Die Berechnung, Teil 1Von Ihren Einkommen zum zu versteuernden Einkommen.
Seite 3Die Berechnung, Teil 2Vom zu versteuernden Einkommen zur Steuer. Samt der Mechanismen, die Ihren individuellen Fall prägen.
Seite 4Festsetzung und AbrechnungDer rechtsverbindliche Kern entsprechend dem ELSTER-Bescheid.
Seite 5Ihr WirkungsbescheidWohin Ihr Beitrag konkret fließt. (Und was womöglich auch zurückfließt.)
Seite 6Ihre Rechte & ZahlungenEinspruch, Fristen, Vorauszahlungen, Belege.
Finanzamt Leipzig · Steuerjahr 2024Seite 1 von 6
Finanzamt Leipzig · Steuerjahr 2024
So wurde Ihr Beitrag gerechnet · Teil 1

Von Ihren Einkommen zum zu versteuernden Einkommen

PositionBetrag
Bruttoarbeitslohnlaut Lohnsteuerbescheinigung 48.000 €
minus WerbungskostenArbeitsweg, Arbeitsmittel, Fortbildung (§ 9 EStG) − 1.800 €
Gesamtbetrag der Einkünfte46.200 €
Gemeinsame Abzüge
VorsorgeaufwendungenRenten-, Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 EStG)− 8.200 €
Spenden & MitgliedsbeiträgeZuwendungen nach § 10b EStG− 240 €
Zu versteuerndes Einkommen37.760 €
Finanzamt Leipzig · Steuerjahr 2024Seite 2 von 6
Finanzamt Leipzig · Steuerjahr 2024
So wurde Ihr Beitrag gerechnet · Teil 2

Von den zu versteuernden Einkünften zur Steuer

Auf Ihre zu versteuernden Einkünfte von 37.760 € wird der Grundtarif angewendet.

Grundtarif auf 37.760 € Tarifformel § 32a EStG. 6.746 €
Festzusetzende Einkommensteuer6.746 €
Finanzamt Leipzig · Steuerjahr 2024Seite 3 von 6
Finanzamt Leipzig · Steuerjahr 2024 Baustein: Erstattungsfall
Der rechtsverbindliche Teil

Festsetzung und Abrechnung

Nur dieser Abschnitt ist der Verwaltungsakt Bescheid für 2024 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag vom 15.05.2026, erlassen vom Finanzamt Leipzig (§ 157 AO). Er legt verbindlich fest, wie viel Steuer Sie für 2024 schulden. Alles andere in diesem Dokument erklärt ihn.

1 · Festsetzung

Einkommensteuer6.746,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Festgesetzt werden insgesamt6.746,00 €

2 · Abrechnung

Festgesetzt insgesamt6.746,00 €
Bereits gezahlt: Lohnsteuerabzugvon Arbeitgebern einbehalten− 7.900 €
Zu viel gezahlt — Ihre Erstattung1.154,00 €
Finanzamt Leipzig · Steuerjahr 2024Seite 4 von 6
Finanzamt Leipzig · Steuerjahr 2024Beilage · kein Verwaltungsakt
Zu Ihrer Information

Ihr Beitrag zum Gemeinwesen

Ihre Steuer ist nicht zweckgebunden. Alle Steuern können für alles ausgegeben werden. Wir zeigen Ihnen deshalb, in welche Bereiche Ihr Beitrag proportional zu den gesamten Staatsausgaben geflossen ist.

6.746,00 €Einkommensteuer 2024: So verteilt sich Ihr Beitrag
Bund 42,5 %
Land 42,5 %
Kommune 15 %

Bund 2.867,05 € · Ihr Land 2.867,05 € · Ihre Kommune 1.011,90 € (Art. 106 GG).

Wofür Ihr Beitrag steht

Die Anteile entsprechen den tatsächlichen Staatsausgaben (nach COFOG, einer Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates) · „≙" veranschaulicht den Wert nur und entspricht nicht der tatsächlichen Verwendung · Einheitswerte: die aktuellsten verifizierten Kostensätze, jeweils mit Bezugsjahr
Soziale Sicherung41,3 %2.784,48 €
entspricht 10,8 × Kindergeld-Monat (bezogen auf Jahr 2026) — oder 4,9 × Grundsicherungs-Monat (Regelbedarf St. 1) (bezogen auf Jahr 2026) — oder 9,7 × Wohngeld-Monat (Ø-Anspruch) (bezogen auf Jahr 2024)
Gesundheit15,4 %1.038,07 €
entspricht 56 Tagen Ihres Steuerjahres (so viele der 365 Tage arbeitet Ihr Steuer-Euro 2024 für diesen Bereich)
iüberwiegend beitragsfinanziert (GKV) — steuerfinanziert sind v. a. Bundeszuschuss zur GKV, Öffentlicher Gesundheitsdienst und Krankenhausinvestitionen der Länder; deshalb bewusst ohne Pro-Euro-Einheit
Wirtschaft & Verkehr11,0 %739,50 €
entspricht 0,9 × Meter Autobahn pro Jahr (Erhalt + Aus-/Neubau) (bezogen auf Jahr 2023 · davon Verkehr-Anteil 365 €) — oder 21,5 × Monat Deutschlandticket-Zuschuss je Abo (bezogen auf Jahr 2025 · davon Verkehr-Anteil 365 €)
Allgemeine öffentliche Verwaltung10,7 %720,74 €
entspricht 39 Tagen Ihres Steuerjahres (so viele der 365 Tage arbeitet Ihr Steuer-Euro 2024 für diesen Bereich)
Bildung9,1 %613,48 €
entspricht 0,9 × BAföG-Monat (bezogen auf Jahr 2024) — oder 0,6 × Kita-Betreuungsmonat (öffentl. Anteil) (bezogen auf Jahr 2022) — oder 0,1 × Schuljahr je Schüler:in (bezogen auf Jahr 2024)
Öffentliche Ordnung & Sicherheit3,3 %222,75 €
entspricht 1,1 × Hafttag Justizvollzug¹ (bezogen auf Jahr 2023)
Verteidigung2,7 %184,71 €
entspricht 1,3 × Soldat:innen-Tag (Besoldung)² (bezogen auf Jahr 2024)
Zinsen (Staatsverschuldung)2,3 %155,36 €
entspricht 2,3 Cent je Steuer-Euro (bezogen auf Jahr 2024)
Freizeit, Kultur & Religion2,1 %144,97 €
entspricht 0,8 × Theaterbesuch (öffentl. Zuschuss je Karte) (bezogen auf Jahr 2024)
Umweltschutz1,1 %77,31 €
entspricht 4 Tagen Ihres Steuerjahres (so viele der 365 Tage arbeitet Ihr Steuer-Euro 2024 für diesen Bereich)
Wohnungswesen & kommunale Einrichtungen1,0 %64,63 €
entspricht 3 Tagen Ihres Steuerjahres (so viele der 365 Tage arbeitet Ihr Steuer-Euro 2024 für diesen Bereich)
¹ Amtlicher Kostensatz des größten Bundeslandes (NRW, 2023); je nach Land 151–276 € — ein bundesweiter Durchschnittssatz liegt nicht amtlich vor.
² Eigene Ableitung aus amtlichen Zahlen: Besoldungsausgaben Einzelplan 14 (2024) ÷ ca. 181.000 aktive Soldat:innen ÷ 365 Tage.

Was sich gegenüber 2023 verändert hat (Gesamtstaat, Ist Vorjahr gegen Ist Steuerjahr)

Zinsen (Staatsverschuldung) (Pflichtzeile) — Ihr Anteil 2024: 155,37 €+22,4 %
Soziale Sicherung — Ihr Anteil 2024: 2.784,45 €+7,1 %
Gesundheit — Ihr Anteil 2024: 1.038,06 €+5,5 %
Allgemeine öffentliche Verwaltung — Ihr Anteil 2024: 720,75 €+5,8 %
Gesamtausgaben des Staates+5,3 %

Jede Zahl hat eine Quelle. Methodik, Einheitskosten und Datenstände sind vollständig dokumentiert.

Finanzamt Leipzig · Steuerjahr 2024Seite 5 von 6
Finanzamt Leipzig · Steuerjahr 2024
Ein Bescheid ist keine Einbahnstraße

Ihre Rechte, Fristen und Zahlungen

Wenn etwas nicht stimmt: Sie haben einen Monat Zeit, sich zu melden, formlos und kostenlos.

1Anrufen und nachfragenViele Fragen klären sich im Gespräch mit Ihrem Finanzamt.
2Einspruch einlegenOnline über Mein ELSTER, per Brief oder im Amt. Ein Satz genügt, die Begründung kann folgen. Ihre Erstattung kommt trotzdem.
3Frist im Blick behaltenEin Monat nach Bekanntgabe. Danach wird der Bescheid bestandskräftig.
Gut zu wissen: Dieser Bescheid dient als Einkommensnachweis bei anderen Behörden (Elterngeld, BAföG, Wohngeld, Kita-Gebühren), bewahren Sie ihn deshalb gut auf. Belege heben Sie mindestens bis zur Bestandskraft auf; ärztliche Atteste länger. Für einen Tippfehler reicht eine formlose Nachricht. Hierfür ist kein förmlicher Einspruch nötig.
Pflichttexte im Wortlaut (gesetzlich vorgeschrieben) Rechtsbehelfsbelehrung. Die Festsetzung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags kann mit dem Einspruch angefochten werden. Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief gilt die Bekanntgabe mit dem vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt (§ 122 Abs. 2 AO). Der Einspruch ist gebührenfrei (§§ 347 ff. AO). Hinweis: Auch bei Einspruch müssen angeforderte Beträge fristgemäß gezahlt werden, es sei denn, die Vollziehung ist ausgesetzt oder gestundet.
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