Prototyp · Demonstrator · Modellrechnung
Finanzamt Freiburg-StadtBescheid vom 15.05.2026
Ihr Steuerjahr 2024 · Auf einen Blick
Ihre Steuern und Ihr Beitrag zum Gemeinwesen
Liebe Familie Weber,
vielen Dank. Mit Ihrer Einkommensteuer haben Sie 2024 einen Beitrag zum Gemeinwesen geleistet: Bildung, Gesundheit, die Erneuerung und Instandhaltung von Infrastruktur, öffentliche Sicherheit — all dies wäre nicht möglich ohne die Steuern und Abgaben von Bürgerinnen und Bürgern wie Ihnen. Auf den nächsten Seiten sehen Sie im Detail, wie hoch Ihr Beitrag konkret ausgefallen ist und wozu er beigetragen hat.
Festgesetzte Steuer (inkl. Soli)
47.710,07 €
Bereits gezahlt
48.500,00 €
Die Erstattung überweisen wir auf Ihr hinterlegtes Konto. Sie müssen dafür nichts weiter tun. Zu Ihren Einspruchsrechten → Seite 6.
Perspektivenwechsel: Ihr Steuerjahr in 5 anderen Zahlen
1.768,38 €
weniger Solidaritätszuschlag, weil Ihre Steuer in der Soli-Gleitzone liegt
4.250 €
Steuer-Entlastung durch Ihre Kinder — zusätzlich zum Kindergeld
1.716 €
Mehrsteuer durch den Progressionsvorbehalt (Berechnung Teil 2)
385 €
Ihr Splitting-Vorteil gegenüber zwei Einzelveranlagungen (Näherung)
789,93 €
kommen als Erstattung zu Ihnen zurück
Wo Ihr Beitrag hinfließt: Überblick
Ihre 47.710,07 € (Einkommensteuer + Soli), verteilt wie die tatsächlichen Staatsausgaben
Soziale Sicherung19.692,81 €
Gesundheit7.341,63 €
Wirtschaft & Verkehr5.229,98 €
Allgemeine öffentliche Verwaltung5.097,34 €
Bildung4.338,75 €
Öffentliche Ordnung & Sicherheit1.575,39 €
Verteidigung1.306,30 €
Zinsen (Staatsverschuldung)1.098,76 €
Freizeit, Kultur & Religion1.025,29 €
Umweltschutz546,76 €
Wohnungswesen & kommunale Einrichtungen457,06 €
Mehr Details auf Seite 5.
So lesen Sie diesen Bescheid
Seite 2Die Berechnung, Teil 1Von Ihren Einkommen zum zu versteuernden Einkommen.
Seite 3Die Berechnung, Teil 2Vom zu versteuernden Einkommen zur Steuer. Samt der Mechanismen, die Ihren individuellen Fall prägen.
Seite 4Festsetzung und AbrechnungDer rechtsverbindliche Kern entsprechend dem ELSTER-Bescheid.
Seite 5Ihr WirkungsbescheidWohin Ihr Beitrag konkret fließt. (Und was womöglich auch zurückfließt.)
Seite 6Ihre Rechte & ZahlungenEinspruch, Fristen, Vorauszahlungen, Belege.
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Finanzamt Freiburg-Stadt · Steuerjahr 2024
Baustein: Zusammenveranlagung
So wurde Ihr Beitrag gerechnet · Teil 1
Von Ihren Einkommen zum zu versteuernden Einkommen
Sie werden zusammen veranlagt: Erst rechnen wir für jede Person einzeln, dann gemeinsam.
| Position | Person A | Person B |
| Bruttoarbeitslohnlaut Lohnsteuerbescheinigung |
124.000 € |
72.000 € |
| minus WerbungskostenArbeitsweg, Arbeitsmittel, Fortbildung (§ 9 EStG) |
− 1.400 € |
− 2.900 € |
| Gesamtbetrag der Einkünfte | 191.700 € |
Wer trägt finanziell was bei?Vom gemeinsamen Einkommen stammen 64 % von Person A und 36 % von Person B. Wenn Sie den monatlichen Lohnsteuerabzug fairer auf beide verteilen möchten: Das Faktorverfahren (§ 39f EStG) passt ihn an die tatsächlichen Anteile an, die Jahressteuer bleibt gleich. Wichtig: Hier wird nur der monetäre Beitrag zur Familiengemeinschaft abgebildet, nicht der nicht-finanzielle Beitrag, der durch unbezahlte Sorgearbeit geleistet wird.
| Gemeinsame Abzüge | | |
| VorsorgeaufwendungenRenten-, Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 EStG) | − 20.800 € |
| Spenden & MitgliedsbeiträgeZuwendungen nach § 10b EStG | − 900 € |
| Außergewöhnliche Belastungen (wirksamer Teil)z. B. Krankheitskosten oberhalb der zumutbaren Belastung — siehe Kasten | − 78 € |
| Freibeträge für Ihre 3 Kinderwarum diese statt Kindergeld gelten: nächste Seite | − 28.620 € |
| Zu versteuerndes Einkommen | 141.302 € |
Warum von Ihren 3.400 € nur 78 € steuerlich wirksam sindAußergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) zählen erst oberhalb Ihrer zumutbaren Eigenbelastung, bei Ihnen 3.322 €. Praktisch heißt das für die Zukunft: Planbare Kosten (Zahnersatz, Brillen) in einem Jahr zu bündeln, macht sich steuerlich bezahlt.
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Finanzamt Freiburg-Stadt · Steuerjahr 2024
Splitting
Progressionsvorbehalt
Günstigerprüfung
So wurde Ihr Beitrag gerechnet · Teil 2
Von den zu versteuernden Einkünften zur Steuer
Auf Ihre zu versteuernden Einkünfte von 141.302 € wird der Splittingtarif angewendet.
Splittingtarif auf 141.302 € → Steuersatz 28,1596 %
Ihre gemeinsamen Einkünfte werden halbiert und auf der Basis versteuert. Der besondere Steuersatz kommt aus dem Progressionsvorbehalt — Kasten unten.
39.790 €
plus Verrechnung Kindergeldkein Aufschlag, sondern eine Verrechnung, Erklärung unten+ 7.500 €
Festzusetzende Einkommensteuer47.290 €
Der Progressionsvorbehalt — die unsichtbaren 12.400 €Ihre steuerfreien Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Kurzarbeit, ALG) von 12.400 € bleiben steuerfrei. Sie heben aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Bei Ihnen führt das zu 1.716 € Mehrsteuer. Der Grund: Wer steuerfreie Bezüge erhält, soll beim Satz nicht besser stehen als jemand, der dasselbe Geld voll versteuert (§ 32b EStG).
Kindergeld „draufgerechnet"? Nein. Es wurde verrechnet.Wir haben beides geprüft: Die Freibeträge (28.620 €) entlasten Sie um 11.750 €, mehr als das Kindergeld (7.500 €). Also gelten die Freibeträge, und das bereits erhaltene Kindergeld wird gegengerechnet, damit der Vorteil nicht doppelt wirkt. Unterm Strich: Ihr zusätzlicher Kindervorteil beträgt 4.250 €.
Ihr Splitting-VorteilGegenüber zwei Einzelveranlagungen sparen Sie durch die Zusammenveranlagung 385 € (Näherung auf Basis Ihrer Einkommensanteile; die exakte Aufteilung aller Abzüge kann das Ergebnis leicht verschieben).
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Finanzamt Freiburg-Stadt · Steuerjahr 2024
Baustein: Erstattungsfall
Baustein: teilweise vorläufig
Der rechtsverbindliche Teil
Festsetzung und Abrechnung
Nur dieser Abschnitt ist der Verwaltungsakt
Bescheid für 2024 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag vom 15.05.2026, erlassen vom Finanzamt Freiburg-Stadt (§ 157 AO). Er legt verbindlich fest, wie viel Steuer Sie für 2024 schulden. Alles andere in diesem Dokument erklärt ihn.
1 · Festsetzung
Einkommensteuer47.290,00 €
Solidaritätszuschlagstatt rechnerischer 2.188,45 € — Erklärung im Kasten420,07 €
Festgesetzt werden insgesamt47.710,07 €
Warum nur 420,07 € Soli?Sie liegen 3.530 € über der Soli-Freigrenze. In dieser Gleitzone wird nur der Überhang belastet (11,9 %) — statt der vollen 5,5 % auf alles. Ihre Ersparnis: 1.768,38 €.
2 · Abrechnung
Festgesetzt insgesamt47.710,07 €
Bereits gezahlt: Lohnsteuerabzugvon Arbeitgebern einbehalten− 48.500 €
Zu viel gezahlt — Ihre Erstattung789,93 €
3 · Dieser Bescheid ist teilweise vorläufig — was das heißt
2 Punkte (Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge) sind derzeit gerichtlich umstritten. Ihr Bescheid bleibt gültig. Falls Gerichte anders entscheiden, korrigieren wir automatisch zu Ihren Gunsten, Sie müssen keinen Einspruch einlegen (§ 165 AO). Der vollständige Wortlaut steht im Pflichttext auf Seite 6.
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Finanzamt Freiburg-Stadt · Steuerjahr 2024Beilage · kein Verwaltungsakt
Zu Ihrer Information
Ihr Beitrag zum Gemeinwesen
Ihre Steuer ist nicht zweckgebunden. Alle Steuern können für alles ausgegeben werden. Wir zeigen Ihnen deshalb, in welche Bereiche Ihr Beitrag proportional zu den gesamten Staatsausgaben geflossen ist.
47.710,07 €Einkommensteuer + Soli 2024: So verteilt sich Ihr Beitrag
Bund 42,5 %
Land 42,5 %
Kommune 15 %
Bund 20.518,32 € · Ihr Land 20.098,25 € · Ihre Kommune 7.093,50 € (Art. 106 GG). Ihr Soli (420,07 €) fließt vollständig an den Bund.
Der Sozialstaat ist keine Einbahnstraße: eingezahlt — und zurückgeflossen
Ihr rechnerischer Beitrag zur sozialen Sicherung
19.692,81 €
größter Posten Ihres Beitrags
⇄
2024 an Sie zurückgeflossen
19.900,00 €
7.500 € Kindergeld + 12.400 € steuerfreie Lohnersatzleistungen
In manchen Lebensphasen tragen Sie mehr Sozialleistungen, in anderen Phasen fließt mehr an Sie zurück (z. B. im Zuge der Familiengründung und Familienphase). Genau dafür ist der Sozialstaat da.
Wofür Ihr Beitrag steht
Die Anteile entsprechen den tatsächlichen Staatsausgaben (nach COFOG, einer Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates) · „≙" veranschaulicht den Wert nur und entspricht nicht der tatsächlichen Verwendung · Einheitswerte: die aktuellsten verifizierten Kostensätze, jeweils mit Bezugsjahr
Soziale Sicherung41,3 %19.692,81 €
≙entspricht 76,0 × Kindergeld-Monat (bezogen auf Jahr 2026) — oder 35,0 × Grundsicherungs-Monat (Regelbedarf St. 1) (bezogen auf Jahr 2026) — oder 68,6 × Wohngeld-Monat (Ø-Anspruch) (bezogen auf Jahr 2024)
Gesundheit15,4 %7.341,63 €
≙entspricht 56 Tagen Ihres Steuerjahres (so viele der 365 Tage arbeitet Ihr Steuer-Euro 2024 für diesen Bereich)
iüberwiegend beitragsfinanziert (GKV) — steuerfinanziert sind v. a. Bundeszuschuss zur GKV, Öffentlicher Gesundheitsdienst und Krankenhausinvestitionen der Länder; deshalb bewusst ohne Pro-Euro-Einheit
Wirtschaft & Verkehr11,0 %5.229,98 €
≙entspricht 6,6 × Meter Autobahn pro Jahr (Erhalt + Aus-/Neubau) (bezogen auf Jahr 2023 · davon Verkehr-Anteil 2.580 €) — oder 151,7 × Monat Deutschlandticket-Zuschuss je Abo (bezogen auf Jahr 2025 · davon Verkehr-Anteil 2.580 €)
Allgemeine öffentliche Verwaltung10,7 %5.097,34 €
≙entspricht 39 Tagen Ihres Steuerjahres (so viele der 365 Tage arbeitet Ihr Steuer-Euro 2024 für diesen Bereich)
Bildung9,1 %4.338,75 €
≙entspricht 6,6 × BAföG-Monat (bezogen auf Jahr 2024) — oder 4,2 × Kita-Betreuungsmonat (öffentl. Anteil) (bezogen auf Jahr 2022) — oder 0,4 × Schuljahr je Schüler:in (bezogen auf Jahr 2024)
Öffentliche Ordnung & Sicherheit3,3 %1.575,39 €
≙entspricht 7,9 × Hafttag Justizvollzug¹ (bezogen auf Jahr 2023)
Verteidigung2,7 %1.306,30 €
≙entspricht 9,3 × Soldat:innen-Tag (Besoldung)² (bezogen auf Jahr 2024)
Zinsen (Staatsverschuldung)2,3 %1.098,76 €
≙entspricht 2,3 Cent je Steuer-Euro (bezogen auf Jahr 2024)
Freizeit, Kultur & Religion2,1 %1.025,29 €
≙entspricht 5,4 × Theaterbesuch (öffentl. Zuschuss je Karte) (bezogen auf Jahr 2024)
Umweltschutz1,1 %546,76 €
≙entspricht 4 Tagen Ihres Steuerjahres (so viele der 365 Tage arbeitet Ihr Steuer-Euro 2024 für diesen Bereich)
Wohnungswesen & kommunale Einrichtungen1,0 %457,06 €
≙entspricht 3 Tagen Ihres Steuerjahres (so viele der 365 Tage arbeitet Ihr Steuer-Euro 2024 für diesen Bereich)
¹ Amtlicher Kostensatz des größten Bundeslandes (NRW, 2023); je nach Land 151–276 € — ein bundesweiter Durchschnittssatz liegt nicht amtlich vor.
² Eigene Ableitung aus amtlichen Zahlen: Besoldungsausgaben Einzelplan 14 (2024) ÷ ca. 181.000 aktive Soldat:innen ÷ 365 Tage.
Was sich gegenüber 2023 verändert hat (Gesamtstaat, Ist Vorjahr gegen Ist Steuerjahr)
Zinsen (Staatsverschuldung) (Pflichtzeile) — Ihr Anteil 2024: 1.098,81 €+22,4 %
Soziale Sicherung — Ihr Anteil 2024: 19.692,57 €+7,1 %
Gesundheit — Ihr Anteil 2024: 7.341,50 €+5,5 %
Allgemeine öffentliche Verwaltung — Ihr Anteil 2024: 5.097,40 €+5,8 %
Gesamtausgaben des Staates+5,3 %
Jede Zahl hat eine Quelle. Methodik, Einheitskosten und Datenstände sind vollständig dokumentiert.
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Finanzamt Freiburg-Stadt · Steuerjahr 2024
Ein Bescheid ist keine Einbahnstraße
Ihre Rechte, Fristen und Zahlungen
Wenn etwas nicht stimmt: Sie haben einen Monat Zeit, sich zu melden, formlos und kostenlos.
1Anrufen und nachfragenViele Fragen klären sich im Gespräch mit Ihrem Finanzamt.
2Einspruch einlegenOnline über Mein ELSTER, per Brief oder im Amt. Ein Satz genügt, die Begründung kann folgen. Ihre Erstattung kommt trotzdem.
3Frist im Blick behaltenEin Monat nach Bekanntgabe. Danach wird der Bescheid bestandskräftig.
Gut zu wissen: Dieser Bescheid dient als Einkommensnachweis bei anderen Behörden (Elterngeld, BAföG, Wohngeld, Kita-Gebühren), bewahren Sie ihn deshalb gut auf. Belege heben Sie mindestens bis zur Bestandskraft auf; ärztliche Atteste länger. Für einen Tippfehler reicht eine formlose Nachricht. Hierfür ist kein förmlicher Einspruch nötig.
Pflichttexte im Wortlaut (gesetzlich vorgeschrieben)
Rechtsbehelfsbelehrung. Die Festsetzung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags kann mit dem Einspruch angefochten werden. Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief gilt die Bekanntgabe mit dem vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt (§ 122 Abs. 2 AO). Der Einspruch ist gebührenfrei (§§ 347 ff. AO). Hinweis: Auch bei Einspruch müssen angeforderte Beträge fristgemäß gezahlt werden, es sei denn, die Vollziehung ist ausgesetzt oder gestundet.
Vorläufigkeitsvermerk. Die Festsetzung ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 AO vorläufig hinsichtlich: Grundfreibetrag; Kinderfreibeträge. Sollte aufgrund einer Entscheidung des EuGH, des BVerfG oder des BFH diese Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich.
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